Frage: Was hat stattgefunden?
Antwort: 2018 haben wir an Anleger in den nicht auf britischen Pfund lautenden Anteilsklassen von 25 unserer in Großbritannien ansässigen Fonds mit dem Vorschlag geschrieben, die Vermögenswerte dieser Anteilsklassen vollständig mit gleichwertigen in Luxemburg ansässigen Fonds zu verschmelzen.
Diese Vorschläge standen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Anteilsinhaber, die auf einer Reihe von außerordentlichen Hauptversammlungen erreicht wurden.
Zwischen März 2018 und März 2019 wurden 25 Fonds erfolgreich übertragen. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen.
Frage: Verfolgen die neuen, in Luxemburg domizilierten Fonds dieselben Anlagestrategien und werden sie von denselben Anlageteams verwaltet?
Antwort: Ja.
Frage: Gelten für die entsprechenden Luxemburger Fonds die gleichen Managementgebühren?
Antwort: Die jährlichen Managementgebühren sind dieselben. Aufgrund der Luxemburger Abonnementsteuer (Taxe d’abonnement) und der geringeren Fondsgrößen könnten die laufenden Kosten (Ongoing Charges Figures, OCF) jedoch etwas höher ausfallen. Die Luxemburger Taxe d’abonnement beläuft sich auf 0,05% pro Jahr für Privatanleger und 0,01% pro Jahr für institutionelle Anleger. Die geringere Größe der neuen SICAVs wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die OCF haben, im ungünstigsten Fall dürfte sich die OCF um 0,02% erhöhen. Insgesamt könnten die OCF somit um 0,07% steigen.
Frage: Weisen die neuen SICAV-Fonds die gleiche Performance-Historie auf wie die ursprünglichen OEIC-Fonds?
Antwort: Ja.
Frage: Haben die Anteilsinhaber der SICAV-Fonds die gleichen Anteile erhalten wie bislang in den OEIC-Fonds?
Antwort: Die Anteilsinhaber haben neue Anteile der in Luxemburg domizilierten Fonds erhalten. Diese gehören zur selben Klasse und sind vom gleichen Typ wie ihre bisherigen Anteile, der in Großbritannien domizilierten Fonds.
Frage: Wie lauten die ISIN-Codes für die OEICs und die entsprechenden SICAVs der betroffenen Fonds?
Antwort: Sie finden alle ISIN-Codes unter folgendem link
Frage: Erhalten Anleger, die Anteile an den SICAVs erwerben, das gleiche Portfolio wie im Fall ihrer entsprechenden OEICs?
Antwort: Die Fonds werden von denselben Anlageteams verwaltet und verfolgen dieselben Anlagestrategien. Unter Umständen enthalten sie jedoch nicht dieselben Portfolios, da sie abweichende Mittelzuflüsse erhalten, andere verwaltete Vermögen aufweisen und anderen Steuersätzen unterliegen.
Frage: Was passiert, wenn ich einen Fonds halte, der nicht nach Luxemburg übertragen wurde und für den kein Pendant in Luxemburg existiert?
Antwort: Der größte Teil der außerhalb Großbritanniens vertriebenen Fonds von M&G wurde bereits nach Luxemburg übertragen. Anleger in Fonds, für die kein Pendant in Luxemburg existiert, werden wir zu gegebener Zeit über die geplanten Schritte informieren.
Frage: Welche Unterschiede bestehen zwischen OEIC-Fonds und SICAV-Fonds?
Antwort: Für die meisten praktischen Zwecke sind sich die Strukturen von OEIC-Fonds und SICAV-Fonds sehr ähnlich, da beide die Möglichkeit bieten, Umbrella-Gesellschaften mit einer Reihe von einzeln bewerteten Teilfonds zu errichten.
RECHTLICHE STRUKTUR UND REGULIERUNG |
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OEIC |
SICAV |
Definition |
Open-Ended Investment Company (mit Sitz in Großbritannien)
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Société d'investissement à capital variable (mit Sitz in Luxemburg)
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Hintergrund |
Übliche Struktur in Großbritannien; wird auch in Westeuropa und anderen Regionen eingesetzt. 1997 in Großbritannien als flexible Alternative zu Unit Trusts eingeführt
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Übliche Struktur in Westeuropa, wird auch in anderen Regionen eingesetzt. Anfang des letzten Jahrhunderts eingeführt
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Rechtliche Struktur / OGAW |
Eine OEIC kann als Umbrella-Gesellschaft mit mehreren Teilfonds oder als eigenständiger Fonds errichtet werden.
Sie kann eine Reihe von Anteilsarten ausgeben, einschließlich währungsgesicherter Anteile.
Sie kann so errichtet werden, dass sie den Vorschriften für OGAW-Fonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) oder aber für Nicht-OGAW-Fonds für Privatanleger entspricht
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Eine SICAV kann als Umbrella-Gesellschaft mit mehreren Teilfonds oder als eigenständiger Fonds errichtet werden.
Sie kann eine Reihe von Anteilsarten ausgeben, einschließlich währungsgesicherter Anteile.
Sie kann so errichtet werden, dass sie den Vorschriften für OGAW-Fonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) oder aber für Nicht-OGAW-Fonds für Privatanleger entspricht
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Aufsichtsbehörde |
Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien
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Commission Service du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg
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Corporate Governance |
Der bevollmächtigte Verwalter (ACD) ist für das laufende Tagesgeschäft der OEIC verantwortlich
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Eine SICAV kann über eine spezielle Verwaltungsgesellschaft verfügen oder von einem Verwaltungsrat (Board of Directors) verwaltet werden
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Rolle der Verwahrstelle / Depotbank |
Eine Verwahrstelle ist für die Verwahrung des Fondsvermögens verantwortlich.
Die Verwahrstelle ist auch für die Aufsicht über den ACD verantwortlich, um die Interessen der Anleger zu wahren
Verwahrstelle und ACD müssen vollkommen unabhängig sein
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Eine Verwahrstelle (mit Sitz in Luxemburg) ist für die Verwahrung des Fondsvermögens und die Wahrung der Anlegerinteressen verantwortlich.
Die Depotbank ist auch für die Aufsicht über die Anlagen verantwortlich, um die Interessen der Anleger zu wahren.
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Haftungstrennung zwischen den Teilfonds |
Die britischen Rechtsvorschriften erlauben eine getrennte Haftung zwischen den Teilfonds einer Umbrella-OEIC
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Das luxemburgische Recht sieht eine Haftungstrennung zwischen Teilfonds vor
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